Förderverein der Lions - AMEISE e.V.

Ziele AMEISE e.V.

Die Mitglieder des Lions Club Dorsten-Hanse sind natürlich Mitglieder des Fördervereins. Ihre regelmäßigen Beiträge sowie besondere Einzelspenden fließen nur in Vorhaben und Projekte, die gemeinnützig sind. Der Förderverein ist von den Finanzbehörden gesetzlich als Gemeinnützigkeit anerkennt. Damit wird eine exakte Trennung zu den sonstigen Aktivitäten des Clubs geschaffen, die z. B. kulturelle Ziele haben können, die nicht als gemeinnützig anerkannt sind.

Der Name AMEISE

Voll Bewunderung für das kleine, emsige Tier -

Horaz: "parvola … magni formica laboris (die winzige Ameise mit ihrer großen Arbeitskraft)"

Uli Pollender: "Viele kleine Lebewesen vollbringen in ihrem Staat unbeirrbar in emsigem Zusammenwirken Großes. Dieses Tierchen hat Symbolcharakter und bedeutet fortan für uns die gemeinsame Unterstützung der Aktion
Mehr Einsatz Im Sozialen Ehrenamt".

Bankverbindung AMEISE

Zur Unterstützung unsere Projekte können Spenden können auf das Konto 162 628 300 des AMEISE e.V. bei der Volksbank Dorsten (BLZ : 426 623 20) überwiesen werden. Eine Spendenbescheinigung wird unaufgefordert zugeschickt.

Auszüge aus der Satzung des Fördervereins "Ameise e.V"

Paragraph 2

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff der Abgabenordnung. Er ist politisch und weltanschaulich neutral. Zu den Aufgaben des Vereins gehören:
a) Die Förderung der internationalen Verständigung, der Kultur, der Erziehung und Bildung.
b) Die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung", insbesondere von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind.
c) Förderung der Jugendpflege und -fürsorge, Förderung von Personen in sozialen Notlagen. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch Beratung und Betreuung und andere persönliche Initiativen, sowie durch Bereitstellung und Zuteilung von Sach- und Geldmitteln.

Paragraph 7

Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe des Jahresbeitrages und dessen Fälligkeit beschließt die Mitgliederversammlung.